Kaufvorvertrag um Spekulationsgewinne zu vermeiden?
Ist es legal, einen Kaufvorvertrag zu machen, weil der Kaufvertrag erst in einem Jahr sein soll, damit man nicht den Spekulationsgewinn versteuern muss?
2 Antworten
Natürlich kannst Du Verträge schließen und auch Verträge, die Optionen oder Bindungen für zukünftige Geschäfte beinhalten. Jedoch ist fraglich, daß dadurch Spekulationsgewinne vermieden werden.
Verkaufst Du ein Haus an eine andere Person durch einen Vertrag, der nur besagt, daß in einem Jahr das Haus in den Besitz des Käufers übergeht, der Kaufbetrag jetzt jedoch schon fällig ist, so bedeutet das ein deutliches Risiko für den Käufer. Was, wenn das Haus morgen abbrennt? Stellt der Kauf nur eine Option dar, wirst Du kaum jemanden dazu bekommen, den ganzen Kaufpreis im voraus zu entrichten. Räumst du nur ein Vorverkaufsrecht ein, das jemand ausüben kann, wechselt die Immobilie ohnehin erst in der Zukunft den Besitzer und Du wirst nur einen marginalen Betrag für dieses Recht erheben können.
Es ist bei solchen Vorverträgen also neben dem kommerziellen Teil klar auch eine Risikobetrachtung durchzuführen. Daher kann es sein, daß der scheinbare Vorteil durch den Vorvertrag sich deutlich reduziert oder sogar verschwindet.
Für die Frage des Spekulationsgewinns bei einer Immobilie gilt die übliche Regelung mit 10 Jahren bzw. Eigennutzung in den Jahren vor dem Verkauf. Die Vermeidung eines Spekulationsgewinns durch ein zukünftiges Geschäft ist legal, wenn der Vertrag sauber ist, wird aber nicht den gewünschten Effekt erreichen, da ansonsten der Käufer ein deutliches Risiko eingeht.
Nein, ist nicht legal - das ist möglicherweise sogar Steuerhinterziehung, da hier ein Vorsatz besteht, nämlich den Fiskus zu umgehen....