Kauf Gebrauchtwagen als Freiberufler - was ist mit USt?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

... na ja ob die Antworten so stimmen wage ich mal zu bezweifeln. (vielleicht meldet sich EnnoBecker noch mal dazu!)

65% = notwendiges Betriebsvermögen somit ist das Fahrzeug zu aktivieren. Da du, so wie du schreibst kein Kleinunternehmer bist, ist es auch möglich die Vorsteuer abzuziehen. Da eine Abschreibungszeit von 6 Jahren in der Regel vorgesehen/vorgegeben ist, das Auto 4 Jahre alt ist, ist eine Abschreibung von mindestens 2 Jahren vorgegeben.

Du mußt dir jetzt nur überlegen ob du per "Fahrtenbuch-Methode" oder per 1 % Methode den geltwerten Vorteil versteuern möchtest - dafür gib beide Begriffe bei Google ein da kommen dann auch gute "Gegenüberstellungen" raus.

Im Zweifelsfall fragt man seinen Steuerberater oder lässt sich beraten!

http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/Einkommen-_und_Koerperschaftssteuer/971780/Die_steuerliche_Behandlung_von_Kraftfahrzeugkosten.html

das hiesse ja, wenn ein Auto älter als 6 Jahre ist, dass es keine Abschreibung mehr gäbe.....

Ich glaube, ich würde die Fahrtenbuchmethode bevorzugen, auch wenn es viel Arbeit ist.

0

und wie ist das mit der Vorsteuer?

Verteile ich die wie 65% (gesch) / 35% (privat), also: kann ich die MwSt zu 100% oder zu 65% absetzen?

0

......

0