Kauf einer gebrauchten Immobilie - Vorbesitzer hat verschwiegen, dass ein Wasserschaden bestand!

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Das ist mal wieder die 1-Million-Dollar-Frage: Wie alt ist das Haus? Wie oft drang Grundwasser ein? Wieso drang Grundwasser ein? Hat es zu einem dauerhaften Schaden geführt?

Hintergrund der Gegenfragen: Kaum ein älteres Haus hat ein absolut dichres Fundament, was ja auch kein Problem ist. Zum Problem können aber große Grundwassermengen werden. Hier in NRW gibt es beispielsweise Braunkohleabbaugebiete in denen über Jahrzehnte hinweg Grundwasser anbgepumpt und der Grundwaserspiegel so gesenkt wurde. Das hat viele Hauseigentümer dazu bewogen auf spezielle Fundamentabdichtungen zu verzichten. In manche Gebieten wird jetzt rekultiviert und daher nicht mehr gepumpt. Ein Keller nach dem anderen läuft voll, Die Häuser werden früher oder später zu Abrißobjekten. So was ist in jedem Falle offenbahrungspflichtig.

Anders ist es, wenn in einer einmalig auftretenden Extremsituation ein Grundwassereinbruch geschieht. Wieso sollte man auf so etwas hinweisen müssen?

Warum sollte der Verkäufer das tun? Eine Wertminderung wäre nur bei Schäden denkbar, die nicht behoben werden können. Z. B. Schimmelbefall, Holzbock im Dachstuhl. Nur weil da mal Wasser im Keller war wird der Wert nicht gemindert. Auch wenn der Heizöltank mal ausgelaufen ist, die Heizung eingefroren ist, der Dachstuhl mal abgebrannt ist, das Grundstück überflutet wurde, muss man das nicht nennen. Voraussetzung ist das alle Schäden behoben worden sind.