Kap ausfüllen oder besser nicht?

2 Antworten

Die Ersatzbemessungsgrundlage muß die Bank dann ansetzen, wenn ihr keine Information über Erwerbskurs eines Wertpapiers vorliegt, was in Deinem Fall aufgrund der Schenkung der Fall ist. Da wird fingiert, dass ein Drittel des Guthabens aus der Veräußerung Ertrag ist und, es werden die Steuern auf der Basis dieses Drittels berechnet.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung -eben durch Abgabe der Anlage KAP- kann man das korrigieren lassen. In Deinem Fall ist die Korrektur sehr einfach: Lege dem FA einfach Belege über die Schenkung vor, insbesondere die vor 4 Jahren über die Übertragung erteilten Bankunterlagen. Damit ist klar, dass diese Wertpapiere zum geschützten Altbestand gehörten. Man wird Dir die abgezogenen Steuern voll erstatten.

Ich hoffe doch, Ihr habt vor 4 Jahren die für Schenkungen geltenden Freibeträge eingehalten, bzw., die Schenkung beim Finanzamt angezeigt. Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass die Einkommensteuerstelle die Kollegen von der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle informiert.

Hi Privatier 59,

also, ganz herzlichen Dank schon mal für Deine ausführliche und sehr kompetente Antwort. Die für Schenkungen geltenten Freibeträge kenne ich leider nicht. Bei einem Depot von 6000,- EUR denke ich aber, dass das unter dem Freibetrag liegt, zumal wir nichts anderes in diesem Jahr bekommen haben. Beim Finanzamt angezeigt haben wir die Schenkung allerdings nicht, wußte ich auch nicht, dass man so was irgendwo angeben muss (wo eigentlich?)

Ist es in diesem Fall immer noch ratsam, die Belege der Schenkung vorzulegen? Muss ich alle anderen Erträge auch angeben? Muss man denn generell, wenn man den Freibetrag ausgeschöpft hat und der Steuersatz über 25 % liegt, nachzahlen?

Liebe Grüße, Ninife

Wenn es bei den 6.000,00 € innerhalb von 10 Jahren geblieben ist, dann liegt Ihr weit unterhalb des Freibetrags und da brauchst Du Dir auch keine weiteren Sorgen zu machen. Zuständig für die Meldung wäre Dein FA und dort die Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle.

Du mußt in der KAP dann ALLE Kapitalerträge für 2011 beifügen mit Belegen und dem Nachweis für die Schenkung.

Das mit dem Nachzahlen kommt drauf an: Grundsätzlich nicht, es sei denn, Dir ist z.B. die Kirchensteuer nicht abgezogen worden oder Du hast Auslandsanlagen. In Deinem Fall kannst Du davon ausgehen, dass Du Geld erstattet bekommst.

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