Frage von MiiiTzZe69 27.06.2012

kann/darf ich bei mehreren Mängeln in meiner Wohnung fristlos kündigen??

  • Antwort von LouTenant 27.06.2012

    Eine fristlose Kündigung geht, wenn man eine erhebliche Gesundheitsgefährdung feststellen kann. Vor Gericht wird das dann unterschiedlich beurteilt, da gibt es leider keine einheitliche Regulierung - sieh mal hier: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schimmel.html#gesundheit

    Das heißt manche setzen voraus, dass man belegen kann, dass genau dieser Schimmel auch tatsächlich Gifte freisetzt. Anderen reicht es, wenn eine großflächigere Verbreitung vorliegt. Hast du schon einmal versucht, die zuständige kommunale Wohnungsaufsicht einzuschalten? Die müssten sich mit dem Thema eigentlich auskennen.

  • Antwort von Tina34 27.06.2012

    unten aufgeführte Maßnahmen einleiten, sich nach einer anderen Wohnung umsehen und regulär kündigen. Fristlos wirst du da so nicht raus kommen.

  • Antwort von Herison 27.06.2012

    Fristlos kündigen geht nicht, du musst später zumindest beweisen können, dass du den Vermieter davon informiert hast, soll heißen, eine schriftliche Mahnung.

    Was du aber machen kannst, wenn es ein hohes gesundheitliches Risiko gibt, dass du einfach selber einen Handwerker bestellst und dann die Rechnung an den Vermieter überstellst. Der kann sich dann auch nicht weigern dies zu bezahlen. Was aber genau unter hohes gesundheitliches Risiko fällt, müsstest du nochmal nachschauen. Ich bin mir nicht sicher, ob Schimmel da schon ausreicht.

  • Antwort von Kevin1905 27.06.2012
    • Frist setzen (2-3 Wochen) zur Beseitigung der Mängel, Mietminderung ankündigen.
    • Wenn sich der Vermieter querstellt Miete mindern (mal mit 10% anfangen).
    • Tritt dem Mieterschutzbund bei, wenn du keinen Mietrechtsschutz hast.
    • Ruf eventuell mal beim Gesundheitsamt an, die können dir vielleicht sagen, ob es sich um Schwarzschimmel handelt. Wenn ja liegt eine erhebliche Gesundheitsbelastung vor die dann im Endeffekt, wenn sich der Vermieter nicht rührt, auch zu einer fristlosen Kündigung berechtigen würde.
    • Du kannst auch auf eigene Faust, wenn sich der Vermieter nicht kümmert, Handwerker beauftragen. Müsstest aber in Vorkasse. Die Kosten hierfür kannst du von der Kaltmiete einbehalten.
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