kann/darf ich bei mehreren Mängeln in meiner Wohnung fristlos kündigen??
Hallo zusamm... Ich bin zum 01.02.12 in meine Wohnung eingezogen. Jetzt ist schon fast Monat Juli.Bei der WohnungsÜbergabe Habe ich mit meinem Vermieter kurz im großen und ganzen die Wohnung angeschaut,ob alles soweit gut ist.ich habe auch unterschrieben das keine Mängel vorhanden sind.Ein TAg später ist mir dann aufgefallen,das an den fensterrahmen in der Küche und im Bad und im Bad unter der decke Schimmel ist,der waschmaschinenstellplatz im Bad teils durchbrochen und morsch war(das habe ich provisorisch selbst verstärkt,weil der Vermieter sich nicht kümmern wollte,dafür haben wir es mit 50 Euro mit der Kaution verrechnet.)der Vermieter war auch hier( 1 Tag später)und hat sich rausgeredet,es sei kein Schimmel,obwohl der schwarz ist...und wollte nichts dagegen tun.nach und nach kamen dann noch mehr Mängel zum Vorschein...die wasserhähne in Bad und Küche laufen ständig aus...die Heizung im Bad ist undicht,die heizungen in der Wohnung werden zwar warm,aber nicht so warm das man es merken würde,manchmal funktionieren sie garnicht.ich denke,das auch meine Fenster undicht sind.meine Wäsche kann ich leider auch nur in der Wohnung aufhängen.ja...und bis heute ist da noch nicht wirklich was passiert obwohl ich schon mehrmals persönlich,durch anrufe oder sms bescheid gesagt habe...wurde immer vertröstet...vor einem Monat wurde bei mir eingebrochen,gsd nichts geklaut,da kam der Vermieter...hat das bisschen geleimt und wieder schrauben rein,da brauch man sich nur feste anlehnen dann ist die Tür auf...ja da habe ich die Mängel auch nochmal angesprochen und wurde wieder vertröstet...also das war das ganze geschehen...und ich habe auch Katzen und möchte nicht das ich oder meine kleinen krank werden...also stell ich mir hier bzw euch die frage ob ich hier,natürlich mit ner fristsetzung zur Mängelbehebung zum 1.7.12 ausziehen könnte oder würde das ein Problem sein....ich hoffe es kann mir jemand dabei helfen...das wäre echt geil...ich warte auf eure antworten ....LG=)
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Antwort von LouTenant 27.06.2012
Eine fristlose Kündigung geht, wenn man eine erhebliche Gesundheitsgefährdung feststellen kann. Vor Gericht wird das dann unterschiedlich beurteilt, da gibt es leider keine einheitliche Regulierung - sieh mal hier: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schimmel.html#gesundheit
Das heißt manche setzen voraus, dass man belegen kann, dass genau dieser Schimmel auch tatsächlich Gifte freisetzt. Anderen reicht es, wenn eine großflächigere Verbreitung vorliegt. Hast du schon einmal versucht, die zuständige kommunale Wohnungsaufsicht einzuschalten? Die müssten sich mit dem Thema eigentlich auskennen.
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unten aufgeführte Maßnahmen einleiten, sich nach einer anderen Wohnung umsehen und regulär kündigen. Fristlos wirst du da so nicht raus kommen.
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Antwort von Herison 27.06.2012
Fristlos kündigen geht nicht, du musst später zumindest beweisen können, dass du den Vermieter davon informiert hast, soll heißen, eine schriftliche Mahnung.
Was du aber machen kannst, wenn es ein hohes gesundheitliches Risiko gibt, dass du einfach selber einen Handwerker bestellst und dann die Rechnung an den Vermieter überstellst. Der kann sich dann auch nicht weigern dies zu bezahlen. Was aber genau unter hohes gesundheitliches Risiko fällt, müsstest du nochmal nachschauen. Ich bin mir nicht sicher, ob Schimmel da schon ausreicht.
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- Frist setzen (2-3 Wochen) zur Beseitigung der Mängel, Mietminderung ankündigen.
- Wenn sich der Vermieter querstellt Miete mindern (mal mit 10% anfangen).
- Tritt dem Mieterschutzbund bei, wenn du keinen Mietrechtsschutz hast.
- Ruf eventuell mal beim Gesundheitsamt an, die können dir vielleicht sagen, ob es sich um Schwarzschimmel handelt. Wenn ja liegt eine erhebliche Gesundheitsbelastung vor die dann im Endeffekt, wenn sich der Vermieter nicht rührt, auch zu einer fristlosen Kündigung berechtigen würde.
- Du kannst auch auf eigene Faust, wenn sich der Vermieter nicht kümmert, Handwerker beauftragen. Müsstest aber in Vorkasse. Die Kosten hierfür kannst du von der Kaltmiete einbehalten.
.....hmm ja ich habe gehört,das man eine Frist setzen sollte,damit die Mängel beseitigt werden können.und dann könnte man fristlos kündigen.nebenbei suche ich eine Wohnung und kann dort ab dem 1,8einziehen,also ich will hier so und so raus,es ist hier neben den Mängeln so hellhörig....und alles in allem fühl ich mich nicht wohl ...nicht sicher...und es kotzt mich alles schon an hier,obwohl ich Grad mal ein halbes Jahr hier wohne....naja...