Kann Zahnarzt abrechnen was er will?

4 Antworten

Ohne gesonderte Vereinbarung darf höchstens der 3,5-fache Satz genommen werden und das auch nur mit Begründung, wobei Ärzte da nach meiner Erfahrung sehr kreativ sind. Der Regelsatz ist 2,3 und für Laborleistungen 1,8.

Standen im Konstenvoranschlag denn auch 3,7 drin? Das hätte der Krankenversicherung doch auffallen müssen.

Da ich gerade mit Zahnärzten die Erfahrung gemacht habe, das die es mit der Gebührenordnung für Zahnärzte nicht so genau nehmen, kann ich Dir nur dringend raten, die Rechnung bei der Krankenversicherung einzureichen und erst dann an den Zahnarzt zu zahlen, wenn sie sie Dir erstattet haben. Oder zumindest bis die KV geprüft hat und Dir das Ergebnis mitgeteilt hat.

Wenn Du gleich zahlst, kann es passiereren, dass Du später Deinem Geld hinterher läufst.

Zahnärzte dürfen nicht abrechnen wie sie wollen.

Es gibt zwar einen gewissen Spielraum, jedoch finde ich ist der 3,7-fache Satz schon sehr sehr hoch. Allein schon deswegen, weil dein Zahnarzt sicherlich über deine Versicherungen bescheid weiß und dementsprechend abrechnen sollte. Du besitzt ja auch immerhin schon eine Zahnzusatzversicherung, was viele andere gar nicht erst besitzen!

Auf dieser Seite gibt es weitere Informationen darüber, wie ein Zahnarzt nach der "Gebührenordnung für Zahnärzte" abrechnen "darf": www.zahnzusatzversicherung.net/ratgeber/faq/gebuehrenordnung-zahnaerzte.html

Ich hoffe du kannst mit deinem Zahnarzt reden, sodass er dir doch maximal den 3,5-fachen Satz berechnet!

Gruß, Biene

So, ich mache jetzt einmal den Spielverderber:

Ja, das kann er !

Zunächst einmal kann er bei gesetzlich Versicherten nur im Rahmen der Regelleistungen abrechnen. Bei Privat versicherten kann er, mit Begründung, bis zum 3,5 fachen Satz der dort gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte abrechnen.

Hast du vereinbart - mit einer Unterschrift unter 1-2 unscheinbaren Sätzen - dass der Zahnarzt bei Notwendigkeit (also wenn er das so sieht), mehr abrechnen darf, dann kann er dir auch den 8 fachen Satz der GOZ in Rechnung stellen.

Was bei Handwerkern dann unseriös ist, darf der Zahnarzt mit deiner Unterschrift.

Ja, das kann er...ich ergänze mal den Satz mit...wenn ich so blöd bin und eine Honorarvereinbarung unterschreibe. Das ist wie ein Blankoscheck ! Wenn ich schlau bin, tue ich das nicht und er muss sich an die GOZ halten und begründen! By the Way, wenn ich als GKV Versicherter so eine Honorarvereinbarung unterschreibe, bin ich auch Selbstzahler!

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@alfalfa

Die andere Frage ist natürlich die, wie weit der Zahnarzt mit der pauschalen Formulierung kommt.

Nach BVerfG von 2004 ist zwar eine vereinfachte Klausel bzgl. einer Honorarvereinbarung zulässig, jedoch muss sich diese immer auf einen konkreten Behandlungsfall beziehen.

Wenn der Patient dann später einen Heil-/Kostenplan bekommt und in diesem wird darauf hingewiesen, dass der Arzt in den Sätzen und im Umfang von diesem abweichen darf, dann ist die nächste Frage, ob dies so ausreicht.

Darüber hinaus ist eine Abweichung vom Heil-/Kostenplan in der Regel zu 5% und mit Begründung bis ca. 20% zulässig (ca. da individuelle Abweichungen möglich)

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Nun, der 3,5 fache Satz muss auch medizinisch begründet sein. Und darf auch nicht auf alles erhoben werden. Z.B. Laborleistungen nur dann 3,5 facher Satz, wenn es von dem Arzt selbst vorgenommen wurde. Setzt Dich mit deinem Vermittler zusammen, geht die Rechnung durch und moniert ggfs die Rechnung.

Die Thematik: Arzt sieht Patienten mit PKV Voll oder Zusatzversicherung und denkt nur an Euros ist häufiger festzustellen.

Der Zahnarzt darf abrechnen was er will. Der Patient bekommt nur nicht mehr erstattet ;-)

Es reicht, wenn du als PKV Patient beim Zahnarzt aufschlägst, dieser dir einen Fragebogen für Privatpatienten aufdrückt. Auf diesem Fragebogen dann steht, dass er sich keineswegs an die GOZ halten muss, wenn er es für notwendig hält usw. .

DIese Formulierung habe ich in München bei mind. 75% der Zahnärzten gesehen. Ich streiche so etwas durch. Das ging dann auch ;-). Einmal rief mich ein Kunde an und fragte, warum sein Tarif denn nicht alles erstattet hatte. Das war immerhin der 5 fache Satz der GOZ. Der Zahnarzt berechnete den 8 fachen Satz.

Der PKV sind die Hände gebunden, der Privatpatient bekam vom Anwalt zu verstehen gegeben, dass er aufgrund seiner Unterschrift wenig Handhabe hat.

Vielleicht sollte da einmal jemand bis zum Ende prozessieren. Aber selbst das wird für andere dann wieder eine Einzelfallentscheidung sein und ja allgemein nicht anwendbar sein.

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@Awando

wieder eine Einzelfallentscheidung sein

Schlimmer noch, es wird vorher einen Vergleich geben und keine Entscheidung, die in die Annalen eingeht.

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@Awando

Werter Kollege, eine Honorarvereinbarung ist etwas anderes. Freies Spiel der Kräfte. Da kann auch Faktor 10 stehen. Wenn ich so ein Schmarrn unterschreibe...selbst Schuld. Wenn ich den Quatsch nicht unterschreibe gilt die GOZ! Und da gibt es bei Faktoren nun mal klare Definitionen. Als Kunde bzw Selbstzahler steuere ich selbst, wie groß der Angriff auf mein Portemonnaie ist und ich steuere auch selbst was ich davon erstattet bekomme. Man lerne: ich bin Selbstzahler und muss drauf achten was ich unterschreibe und ich muss auch wissen was die (Rück-)Versicherung mir erstattet.

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@alfalfa

Nur wie hat so eine Honorarvereinbarung auszusehen.

Als Privatpatient bekommst du beim ersten Zahnarztbesuch einen Fragebogen. Dort werden persönliche Daten abgefragt, dann wird nach Allergien, Problemen usw. gefragt. Im Anschluss daran steht dann am Ende des Fragebogens, dass man bei Bedarf höhere Sätze abrechnen darf.

Mit einem absoluten Selbstverständnis legen die Ärzte dieses Blatt zur Unterschrift vor und schauen dich dann verwundert an, wenn du diesen Passus durchstreichst oder "nach vorheriger Rücksprache mit und Genehmigung durch den Patienten" ergänzt.

Es ist ja nicht so, das der Zahnarzt ein gesondertes Formular zur Honorarvereinbarung vorlegt.

Und jetzt reden Sie mal mit dem normalen Patienten und erklären ihm, dass er durchaus das Selbstbewusstsein haben sollte, hier etwas zu streichen, bzw. das so nicht zu unterschreiben. Das ist durchaus ein Problem.

In einer gesonderten Honorarvereinbarung, in der explizit darauf hingewiesen wird, sieht das natürlich anders aus. Da bin ich absolut bei Ihnen. Wobei auch der Handwerker hier trotz solcher Vereinbarungen bei bereits 3-4 fachen Sätzen Probleme bekommt. Man sollte also grundsätzlich auch darüber nachdenken warum Honorare bei Ärzten ok sind und bei Handwerkern in der Höhe als sittenwidrig gelten.

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@Awando

Auch eine nette Formulierung:

"Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinischwissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapien und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen, Zusatzversicherungen etc. oder bei einer privaten Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu bezahlen."

Hat zwar jetzt nichts mit Honoraren zu tun. Aber Freibrief für alle Behandlungen und der Patient muss auf jeden Fall zahlen Klausel ist auch nett.

Und bzgl. der Honorare steht dann unten kurz, dass man bei erhöhtem Mehraufwand oder besonderen Therapien usw. über die GO hinaus zahlen soll.

Es gibt aber auch Praxen, die im Aufnahmebogen oder/und bei Heil-/Kostenplänen auf den Rahmen der GOZ verweisen.

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@Awando

Schon klar. Da wird bewusst mit Wissensasymetrien versucht, Umsatz zu machen. Einigen wir uns doch auf folgendes. Ärzte sind auch Unternehmer. Und manche sind sogar Vollblutunternehmer und ganz schlau! Und wenn ich als Kunde das falsche (Honorarvereinbarung) unterschreibe, so kann wild abgerechnet werden. Sollte ich das als Kunde unterlassen, dann gibt es bei der Abrechnung klar definierte Spielregeln. Darauf wollte ich die ganze Zeit hinaus.

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