Kann Versicherungsmakler Bestand verkaufen - was wenn man Betreuung von neuem Makler nicht will?

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Dazu gehört erst einmal ein Maklervertrag, der von beiden Seiten gegengezeichnet ist. Ansonsten hast du jederzeit das Recht, zu einem Versicherungsmakler deiner Wahl zu gehen und den Bestand auf diesen übertragen zu lassen. Auf jeden Fall solltest du mit dem Makler deines Vertrauens deine Versicherungsunterlagen durchgehen, bevor du kündigst.

Einen Verkauf des Bestands an Kundendaten durch einen Makler ist nicht gestattet. Jedoch kann ein Versicherungsmakler sein Gewerbe an einen Rechtsnachfolger verkaufen. Dieser hat dann die Möglichkeit, den vorhandenen Bestand zu nutzen.

Dir als Kunde ist es natürlich jederzeit freigestellt, einen Makler zu wechseln bzw. sogar auch Versicherungen zu kündigen. Der Maklerwechsel ist jedoch kein "wichtiger Grund", d.h. Du musst dies im Rahmen vertraglich eingeräumter Kündigungsfristen tun.

Anders gelagert ist die Sache bei Ärzten, Anwälten und anderen Berufsgruppen, bei denen eine persönliche Schweigepflicht besteht. In diesen Fällen dürfen die Patienten-/Mandantenakten ohne Zustimmung des Patienten/Mandanten nicht in die Hände des Nachfolgers gegeben werden.