Kann Versicherung Zahlung verweigern wenn man in Motorradunfall ohne Schutzkleidung hat?

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Da Versicherungen bekanntlich jede Chance nutzen, die Begleichung eines Schadens zu verweigern, musst Du im Falle eines Unfalls damit rechnen, auf einem Teil des Schadens sitzen zu bleiben, falls Du nicht ALLES getan hattest, diesen zu vermeiden oder die Folgen so gering wie möglich zu halten.

Wenn Du etwa auf der BAB nachgewiesenermassen schuldlos in einen Unfall verwickelt wirst, dann musst Du trotzdem damit rechnen, auf einem Teil des Schadens sitzen zu bleiben, wenn Du mit mehr als 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) unterwegs warst, obwohl eine höhere Geschwindigkeit dort nicht verboten war.

Ja, Verletzungen, die bei vorschriftmäßiger Kleidung hätten vermieden werden könne, werden natürlich ggf. nicht bezahlt.

Das wäre grob fahrlässig, und darüber hinaus arrogant deinen Mitmenschen gegenüber, die dann für deine teure Beerdigung aufzukommen haben. Kauf dir ein Cabrio wenn dir das anziehen der Motorrad Schutzkleidung zu mühsam und unbequem oder im Sommer zu heiß ist.

Eine gesetzliche Pflicht, angemessene Kleidung zu trage gibt es nicht. Wenn du dich danach fühlst, dann kannst du auch in der Badehose aufs Motorrad steigen. Solange du einen Helm trägst kann dich die Polizei nicht anhalten. Aber wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, ob unverschuldet oder nicht, dann kann die Versicherung dir eine Mitschuld in die Schuhe scheiben, weil die Verletzungen sonst nicht in der Schwere aufgetreten wären. Deshalb kann sie zumindest weniger zahlen. Wenn schon nicht aus Vernunftsgründen, dann sollte man sich also wenigstens aus versicherungstechnischen Gründen vernünftig einkleiden.

Urteil vom OLG Brandenburg:

Hat ein Motorradfahrer bei einem schuldlos erlittenen Unfall erhebliche Beinverletzungen erlitten, so ist in einem gewissem Umfang ein Mitverschulden insoweit anzunehmen, als er an den Beinen keine Schutzkleidung getragen hat, sondern lediglich mit einer Stoffhose bekleidet war. Zwar existieren anders als bei der Helmpflicht keine gesetzlichen Vorschriften darüber, dass jeder Motorradfahrer über das Tragen eines Helmes hinaus insgesamt eine Motorradschutzkleidung zu tragen hat. Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.