Kann Vermieter Schadenersatz verlangen, wenn man Schönheitsreparaturen nicht durchführt?

gefragt von Goldman am 02.02.2010 um 20:19 Uhr

Oder muß man schlimmstenfalls nur die Kosten für die Schönheitsreapratur an sich übernehmen?

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anonym
beantwortet von schwarzgelb am 2. Februar 2010 20:21
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ja, er kann: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/347505.html&docid=1-347505

Kommentar von schwarzgelb am 2. Februar 2010 20:22

sorry, der Link geht nicht, hier das Urteil zum nachlesen: OLG DD, Az I 10 U 58/09

Kommentar von Goldman am 2. Februar 2010 20:23

alles klar, Danke


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anonym
beantwortet von Wassertuermchen am 2. Februar 2010 21:12
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Nimmt der Mieter bei Vertragsende fällige Schönheitsreparaturen nicht vor, so ist er unter den Voraussetzungen des § 326 BGB zum Schadensersatz verpflichtet!!!



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