Kann Vermieter 13 Jahren nach Modernisierung daß noch als Grund für Mieterhöhung angeben?

1 Antwort

Wenn ich die Frage recht verstehe, dann begründet der Vermieter die jetzige Mieterhöhung mit einem bloßen Verweis auf die damaligen Modernisierungskosten.

Die Anspruchsgrundlage für ein solches Mieterhöhungsverlangen dürfte drei Jahre nach Jahresende des Maßnahmenjahres verjährt sein. Unwirksam ist die Forderung ohnehin, wenn sie inhaltlich nicht genau die Maßnahmen und deren Werte aufführt, sowie die Herleitung der Forderung beinhaltet. Eine rein verbale Begründung ist nicht ausreichend.

Ihr müsst einem solchen Verlangen nicht zustimmen und der Vermieter müßte Euch erst auf Zustimmung erfolgreich verklagen.

Allerdings könnte alternativ der Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung aufgrund des örtlichen Mietspiegels verlangen.