Kann Sprachunterricht für Kinder von der Steuer abgesetzt werden?

3 Antworten

Sprachförderung kann generell nicht steuerlich abgesetzt werden. Weder in einem Kindergarten, Hort, noch in einer Schule oder in separaten Unterrrichtsstunden, da dies ein Punkt der privaten Lebensführung ist.

In zweisprachigen Kindergärten können die Kosten wie in gewöhnlichen Kindergärten steuerlich angesetzt werden, wenn hier die Sprachförderung bzw. Zweisprachigkeit nicht als separater "Unterricht", sondern als integrierte Förderung der sozialen Kompetenz gesehen wird, d.h. Bestandteil der gewöhnlichen Betreuung und Pflege ist.

http://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/steuer-check-up-2013-162-kosten-fuer-zweisprachigen-kindergarten-abzugsfaehig_idesk_PI11940_HI3548491.html

Kosten für die Vermittlung einer Fertigkeit sind nicht abzugsfähig. Nur die Kosten für die Betreuung der /des Kindes(er), oder für Nachhilfe.

Es stellt sich nun die Frage, was steht auf der Rechnung?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nachhilfe steuerlich absetzen? Hmmm...

Nur wenn diese berufsbedingt im Rahmen eines Umzugs vorübergehend erforderlich wird. Das scheint mir aber ein ziemlicher Spezialfall zu sein.

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@wfwbinder

Sprachunterricht fällt jedoch explizit nicht unter diese Rubrik. Oder hättest Du da gegenlautende Informationen?

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@gandalf94305

DEine Information ist schon richtig, deshalb schrieb ich ja explizit "was steht auf der Rechnung?"

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Hallo , sicher bin ich mir hier nicht denn es heißt, begünstigt sind Sprachkurse in Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Horte oder Betreuungseinrichtungen nach der Schule.

Eine weitere Voraussetzung für den Abzug in diesem Fall ist, dass die Eltern eine Rechnung erhalten und auf das Konto des Leistungserbringers einzahlen.

K.

sicher bin ich mir hier nicht

Bei Dir würde ich auch keine Pilzgerichte essen!

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Ei, das wäre mir neu. Auf Grundlage welcher Urteile bzw. gesetzlicher Vorgaben ist das so?

es heißt

Wo heißt es das denn? Sprichst Du von haushaltsnahen Dienstleistungen?

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@gandalf94305

sorry gandalf94305, lese erst jetzt deinen Kommentar.

Antwort : steuerlich absetzbar, solange die Betreuung des Kindes im Vordergrund steht (Az. III R 29/11) ( Krippe, KG, Hort z.B. )

somit dürfte ein Sprachunterricht bzw- eine Sprachförderung für Kinder in einer zweisprachigen Schule zu den nicht abziehbare Unterrichtsaufwendungen zählen.

Schule verbinde ich mit Unterricht. Ich schrieb deshalb auch, ich bin mir nicht sicher ! Wenn du es dir bist - ok !!!

K.

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