Kann Pflegegeld verpfändet werden?
Meine Frau und ich befinden sich jetzt in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz. Nun wurde meine Frau in Pflegestufe 1 eingestuft und erhält 235 Euro Pflegegeld. Ist dieses Geld pfändungsfrei oder muß es verpfändet werden?
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Sozialleistungen, die einen Mehraufwand ausgleichen, der einen Körperschaden ausgleichen soll, bleiben vor Pfändung geschützt. Dies wären insbesondere:
Grundrente
Schwerstbeschädigtenzulage nach dem Bundesversorgungsgesetz
Blindengeld
Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung
http://p-konto-2010.de/freibetrag.html
Die erhöhten Freibeträge müssen gegenüber der Bank bescheinigt werden.
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Guckst Du hier: http://www.schuldenberatung-bochum.de/frametippsundhilfe02.html
Rechtsnormen sind § 54 SGB I und § 850 c ZPO.
Generell sind alle Geldleistungen wie Arbeitslohn pfändbar gem der Pfändungsgrenzen nach § 850 ZPO mit Ausnahme von
- Mutterschaftsgeld
- Transferleistungen zum Ausgleich von gesundheitlichen Schäden (Pflegegeld, Krankengeld etc)
- Wohngeld etc -....
anders formuliert, Alken Zahlungen, die dazu dienen, damit man kein Sozialfall wird. Bedeutet für Dich: Pflegegeld ist nicht pfändbar. trotzdem solltest Du ein P Konto beantragen.
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Ich versuche es mal kurz und deutlich zu erklären: Alle Sozialleistungen sind beim Schuldner direkt nicht pfändbar (z.B. bei der ARGE oder Familienkasse etc.) Arbeitsforderungen sind beim Schuldner direkt nur über dem pfändungsfreien Betrag pfändbar. Auf dem P-Konto ist alles über dem pfändungsfreien Betrag pfändbar, auch Sozialleistungen. Daher ist dringen zu empfehlen die Freigrenzen so bald wie möglich bei der Bank zu bescheinigen und richtig zu stellen. Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.
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Siehe § 53 SGB 1 Übertragung und Verpfändung
Kommentar von LissaLissa 06.04.2012Wenn du es schon zu wissen glaubst, kannst du gern den Inhalt des entsprechenden Paragraphen in deine Antwort schreiben.
Der Paragraph ist lang, welcher Absatz trifft deiner Meinung nach zu und weshalb?
Kommentar von alfalfaalfalfa 06.04.2012der richtige Paragraph ist § 54 SGB I, und der ist deutlich kürzer.
Nicht alle Sozialleistungen. Siehe Posting unten.