Frage von WilliLommer 06.04.2012

Kann Pflegegeld verpfändet werden?

  • Antwort von Lissa 06.04.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Sozialleistungen, die einen Mehraufwand ausgleichen, der einen Körperschaden ausgleichen soll, bleiben vor Pfändung geschützt. Dies wären insbesondere:

    • Grundrente

    • Schwerstbeschädigtenzulage nach dem Bundesversorgungsgesetz

    • Blindengeld

    • Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung

    http://p-konto-2010.de/freibetrag.html

    Die erhöhten Freibeträge müssen gegenüber der Bank bescheinigt werden.

  • Antwort von alfalfa 06.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Guckst Du hier: http://www.schuldenberatung-bochum.de/frametippsundhilfe02.html

    Rechtsnormen sind § 54 SGB I und § 850 c ZPO.

    Generell sind alle Geldleistungen wie Arbeitslohn pfändbar gem der Pfändungsgrenzen nach § 850 ZPO mit Ausnahme von

    • Mutterschaftsgeld
    • Transferleistungen zum Ausgleich von gesundheitlichen Schäden (Pflegegeld, Krankengeld etc)
    • Wohngeld etc -....

    anders formuliert, Alken Zahlungen, die dazu dienen, damit man kein Sozialfall wird. Bedeutet für Dich: Pflegegeld ist nicht pfändbar. trotzdem solltest Du ein P Konto beantragen.

  • Antwort von SCHLICO 06.04.2012

    Ich versuche es mal kurz und deutlich zu erklären: Alle Sozialleistungen sind beim Schuldner direkt nicht pfändbar (z.B. bei der ARGE oder Familienkasse etc.) Arbeitsforderungen sind beim Schuldner direkt nur über dem pfändungsfreien Betrag pfändbar. Auf dem P-Konto ist alles über dem pfändungsfreien Betrag pfändbar, auch Sozialleistungen. Daher ist dringen zu empfehlen die Freigrenzen so bald wie möglich bei der Bank zu bescheinigen und richtig zu stellen. Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.

  • Antwort von robinek 06.04.2012

    Siehe § 53 SGB 1 Übertragung und Verpfändung

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