Kann man, wenn der Betrieb Kurzarbeit hat, einen Minijob beginnen...
...um sich finanziell über Wasser zu halten, auch wenn im Arbeitsvertrag ein Nebenjob ausgeschlossen wurde.
2 Antworten
Grundsätzlich natürlich, aber wenn der Vertrag es verbietet nein.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Laut Vertrag darfst du es natürlich nicht.Man kann vielleicht einiges mit dem Chef oder in der Personalabteilung regelen.Übrigens: Wenn ein Minijob innerhalb der gemeldeten Kurzarbeit begonnen wurde, ist dieser meldepflichtig. Das Einkommen aus dem Minijob wird dann auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Kurzarbeitergeld fällt unter sogenannte Lohnersatzleistungen.Bestand der Minijob schon vor der Kurzarbeit gilt dieses nicht.