Kann man während eines laufenden Rechtsstreits den Anwalt wechseln?

2 Antworten

Mir ist unverständlich, wieso diese Frage neu eingestellt wird. Es gab dazu bereits ausreichend Antworten, auch von mir. An der Rechtslage hat sich absolut nichts geändert.

Wie bereits vor 4 Jahren gesagt: Wer den Anwalt wechselt, trägt fast imer einen Teil der Verfahrenskosten, auch im Obsiegensfall. Es müssen schon außergewöhnliche Umstände vorliegen um einen Anwaltswechsel unter Kostengesichtspunkten zu rechtfertigen  und die sollte man dokumentieren können.

Selbstverständlich kann man das, wenn man will sogar täglich. Die andere Frage aber ist, wer solche Eskapaden dann zu bezahlen hat. In Deutschland haben wir ja den Grundsatz der prozessualen Kostenerstattung. Wer den Prozeß verliert, muß dem Gegner dessen Anwalt bezahlen. Erstattet werden aber nur notwendigen Kosten. Es müßten schon sehr schwerwiegende und für jeden Außenstehenden greifbare Tatsachen vorliegen um die durch einen Anwaltswechsel entstehenden Mehrkosten erstattungsfähig zu machen. Eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Anwalt reicht da nicht.