Kann man VWL-Leistungen auch in eine Riester-Rente einzahlen?

1 Antwort

Ja, das ist möglich. Vermögenswirksame Leistungen können in die Altersvorsorge eingezahlt werden – sogar auch kombiniert mit der Riester-Rente.

Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in die Riester-Rente investiert, kann seinen Eigenbetrag – je nach Einkommen – bis auf null Euro reduzieren.

Extra-Bonus: Die Zulagenförderung vom Staat gibt’s obendrauf. Jährlich sind das 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die 2008 und später geboren sind, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro.

Noch ein Vorteil: Sämtliche Beiträge zur Riester-Rente, also auch die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen, können in der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Das spart nochmals Steuern!