Kann man vorübergehend bei jemandem wohnen, ohne sich umzumelden und den Vermieter zu informieren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne das Recht in dem Land zu kennen (meldegesetze usw.), wäre es auf jeden Fall fair den Vermieter darüber zu informieren, das man für 3 Monate einen Freund aufnimmt.

Ummelden ist in diesem Fall eine Frage, soll denn die deutsche Wohnung aufgegeben werden?

Bei einem Auslandssemester muss man sich nach meiner Kenntnis in dem Land in dem man dieses Semester verbringt auf jeden Fall anmelden, also ggf. mit dem Zweitwohnsitz für die Dauer des Semesters..

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.