Kann man vom Arbeitgeber Zuschüsse für Betreuungskosten verlangen?
Ist es möglich, dass man nach der Elternzeit einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommt, dass das Kind während der Arbeitszeit gut betreut ist?
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Natürlich ist es möglich, daß der Arbeitgeber Dir einen Zuschuß zu den Betreuungskosten zahlt, aber dies wäre eine freiwillige Leistung, aber da viele Fachkräfte fehlen, kann es sein, daß der AG dies tut, um sich Deine Arbeitskraft zu erhalten.
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Wenn dein AG so sozial ist, vielleicht. Du kannst ja fragen. Aber gesetzlich ist so was nicht vorgesehen. Wozu auch. Wir haben eh die höchsten und besten Sozialleistung auf der ganzen Welt.
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Wenn dies in der Betriebsvereinbarung, im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt wurde, besteht ein Anspruch.
Wenn nicht, könntest du deinen Arbeitgeber fragen und er dürfte etwas zahlen. Das wäre dann allerdings Verhandlungssache und wenn du dem Arbeitgeber wichtig bist und der Arbeitgeber auch die Mittel übrig hat.
Der Arbeitgeber bringt sich dadurch aber in eine Situation, in der er evtl. zukünftig für ähnliche Fälle auch zahlen müsste (Gleichbehandlung nach AGG). Eventuell wäre es bei einer Bereitschaft des Arbeitgebers für ihn besser, dies über eine Gehaltserhöhung zu regeln.
Wenn der Arbeitgeber schon mal bei anderen KollegInnen Betreuungskosten gezahlt hat, wäre es ggf. möglich, dass du dich auf die Gleichbehandlung berufst.
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Wenn es in deinem Arbeitsvertrag steht, oder es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt, sind deine Chancen ganz gut.
Ansonsten sind sie schlecht - wenn der Arbeitgeber dir einen Zuschuss gibt, muss er das auch für andere Mitarbeiter tun. Eher unwahrscheinlich.
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Der Mildtätigkeit sind keine Grenzen gesetzt, aber irgendeinen Anspruch auf einen solchen Zuschuss hast Du selbstverständlich nicht.
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Antwort von ritab 10.03.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Fragen kostet nichts- eine Verpflichtung des Arbeitgebers gibt es nicht!
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Verlangen kann man viel, ob es am Ende auch gewährt wird ist eine andere Frage. Der AG kann Zuschüsse gewähren muss es aber nicht, zudem muss immer gesichert sein alle infrage kommenden Antragsteller(innen) gleich zu behandeln d.h. per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
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der Arbeitgeber kann, wenn er möchte die Kinderbetreuungskosten (nicht die für das Essen) übernehmen wenn er möchte, dafür fallen auch keine Sozialabgaben etc. an. Das ist aber Verhandlungssache und eine vollkommen freie Entscheidung des AG und es besteht keine Verpflichtung.
Ansonsten kannst du ja die Kinderbetreuungskosten auch steuerlich geltend machen.