Kann man Verluste z.B. wegen Diebstahl von Wertgegenständen als außergewöhnliche Belastung ansetzen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt darauf an - im Prinzip alles das, was eine Hausratversicherung nicht bezahlt.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/aussergewoehnliche-belastung-diebstahl-hausratversicherung.htm

PS.

Diese Angaben beziehen sich auf Deutschland, da du offensichtlich in Österreich wohnst, sind sie dort nicht gültig - leider kenne ich mich im östrerreichischen Steuerrecht nicht aus.