Kann man Verluste z.B. wegen Diebstahl von Wertgegenständen als außergewöhnliche Belastung ansetzen?
Wenn man bestohlen wird, kann man dann den erlittenen Verlust als auergewöhnliche Belastung ansetzen? Stimmt das?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Das kommt darauf an - im Prinzip alles das, was eine Hausratversicherung nicht bezahlt.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/aussergewoehnliche-belastung-diebstahl-hausratversicherung.htm
PS.
Diese Angaben beziehen sich auf Deutschland, da du offensichtlich in Österreich wohnst, sind sie dort nicht gültig - leider kenne ich mich im östrerreichischen Steuerrecht nicht aus.