Kann man sich wenn von der Eigentümergemeinschaft überstimmt, noch irgendwie wehren als Besitzer?

2 Antworten

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Du kannst Beschlüsse anfechten. Sinnvoll ist das aber wirklich nur dann, wenn es auch einen wichtigen Grund gibt. Das er falsch beschlossen wurde, das er jemand stark benachteiligt oder er nicht richtig zustande kam. Deine persönlichen Vorlieben oder wünsche sind allerdings keine ausreichender Grund. Wenn in einer Gemeinschaft ständig Beschlüsse angefochten werden, wird aus der eigentlichen Gemeinschaft eine Streitgemeinschaft. Das ist dann kontraproduktiv.

Snooopy155  08.11.2013, 09:28

Das sind halt die Risiken einer Eigentümergemeinschaft, man kann auch bei seinem Eigentum nicht über alles alleine entscheiden. Das überssehen viele die sich eine Eigentumswohnung kaufen.

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Wieso sollte denn nichts mehr gehen? Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft sind anfechtbar:

http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__46.html

Allerdings wird eine Anfechtung nicht schon deswegen Erfolg haben, weil man notorisch der Auffassung ist, alle anderen irren nur man selber nicht. Es muß schon ein Rechtsverstoß vorliegen.