Kann man sich eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen, wenn man selbständig wird?

2 Antworten

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kommt drauf an............

Eine Rückzahlung ist aber immer an sehr strenge Bedingungen geknüpft. Es ist so eine Auszahlung nur an jene Personen möglich, die bis dato noch nicht eine allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt haben. Zu dieser Wartezeit zählen neben Ihren Beitragsmonaten und -jahren auch jene Zeiten, die Ihnen für eine Kindererziehung gutgeschrieben werden, allerdings keine Ausbildungszeiten. Eine Voraussetzung für die Beitragserstattung ist es auch, dass für Sie eine freiwillige Weiterversicherung in jedem Fall ausgeschlossen ist.

http://www.helpster.de/gesetzliche-rente-auszahlen-lassen-das-sollten-sie-beachten_44951

Wollen Sie im Alter mal keine Rente beziehen ? Wenn Sie eine Beitragserstattung beantragen, dann bedenken Sie auch die Konsequenzen. Wenn Sie sich Ihre Beiträge auszahlen lassen, dann können Sie später wieder Mitglied in der Rentenversicherung werden. Die ausgezahlten Beitragszeiten gehen hier allerdings verloren. Betroffen sind hier besonders Rentenzeiten für Ausbildungsjahre oder für eine Kindererziehung. 8 Lassen Sie sich deshalb Ihre Beiträge nur dann auszahlen, wenn Sie sicher sind, dass Sie nie mehr in die gesetzliche Rentenversicherung zurückzukehren. Weitere Infos hier. http://www.helpster.de/gesetzliche-rente-auszahlen-lassen-das-sollten-sie-beachten_44951