FMerck am 22.09.2009 um 16:09 Uhr
Ich habe eine Frage zum Thema Studienkredit. Wenn man nach seinem Studium arbeitet und Steuern zahlen muss, und dann seinen Studienkredit noch zurückzahlt, kann man die Kosten für die Rückzahlung dann irgendwie von der Steuer absetzen?
Stimme wfwbinder voll zu: die Tilgung eines Studienkredits kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, die Zinsen u.U. schon. Allerdings bei einem Erststudium leider nur als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 4.000 EUR pro Jahr, und zwar nur in dem Jahr, in dem die Kosten auch tatsächlich anfallen. Gleiches gilt für die Studiengebühren: bei einem Erststudium sind diese (eben als Sonderausgaben) bis zu 4.000 EUR nur in dem Jahr absetzbar, in dem sie auch gezahlt werden. Das macht natürlich nur Sinn, wenn der Student auch (während seines Studiums schon) Steuern zahlt - das machen aber die wenigsten. Deshalb "verpuffen" die Studiengebühren derzeit steuerlich noch bei den meisten.
Guter Artikel zu dem Thema:
http://www.wdr.de/themen/kultur/bildungunderziehung/studiengebuehren/080129.jhtml

Darlehnstilgungen sind reine Vermögensvorgänge und nciht abzugsfähig. Die Zinsen können u. U. abgezogen werden, weil es Kosten sind und die Studiengebühren in dem Jahr in dem sie entstanden sind ggf. auch, aber nicht die Tilgungsraten.
Siehe hier (letzter Absatz):
http://www.unicum.de/evo/UNICUMde/leben/Geld/Geld/2006/Kredite-fuers-Studium
Ja, es gibt dazu sogar ein Urteil. Wenn der ehemalige Student die Studiengebühren zurckzahlt, dann sind diese als Sonderausgaben absetzbar. Deshalb würde ich auch dazu raten, die entsprechenden Belege auf jeden Fall aufzubewahren - die werden noch nützlich sein.
wfwbinder am 22. September 2009 17:11 Kannst Du bitte das Urteil nennen.
s. Tipps vom 22.9.: http://www.finanzfrage.net/tipp/gebuehren-fuer-studienkredite-nach-dem-studium-s...