Kann man Pendlerpauschale zweimal pro Tag geltend machen wenn man zwei Jobs hat?

2 Antworten

Sie kann beide Entfernungspauschalen abziehen. aber nur, wenn beide Jobs auch über Lohnsteuerkarte laufen. Also wenn einer von beiden beim Arbeitgeber pauschal besteuert wirde, dann gibt es dafür keinen Werbungskostenabzug.

Pro Tag darf die Pauschale nur einmal geltend gemacht werden wenn mehrmals täglich zum selben Arbeitgeber fährt. In dem geschilderten Fall ist das aber ja offensichtlich nicht so. wfwbinders Antwort, wonach man die Entfernungspauschale mehrmals ansetzen kann, wenn man beide Tätigkeiten auf Lohnsteuerkarte laufen, ist demnach korrekt. Deine Nachbarin wird sich freuen.