Kann man Krankmeldebescheinigung von einem von mir ausgesuchten Arzt fordern von Mitarbeiter?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Merkwürdig - so sieht wie unten aufgeführtes das Arbeitsrecht vor, und das kann auch durch einen Arbeitsvertrag nicht ausgehebelt werden, da würden die Arbeitsgerichte niemals mitmachen:

Der kranke Arbeitnehmer muss sich spätestens am 3 Krankheitstag ( nicht Arbeitstag, also Samstag, Sonntag, Feiertage zählen mit) eine ärztliche Krankmeldung besorgen, der sog. gelbe Schein. Der Arbeitgeber erhält davon umgehend ein Exemplar und eines die Krankenkasse. Der Arbeitnehmer sucht sich den Arzt aus, niemals der Arbeitgeber !!!

Außerdem hat der kranke Arbeitnehmer eine Mitwirkungspflicht - er muss schon am ersten tag der Krankheit zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheint. Damit wir gewährleistet, dass der Arbeitgeber der Arbeitsplatz mit einem Ersatz besetzen kann.

In begründeten Fällen darf der Arbeitgeber die Arbeitsfähigkeit bzw. die Krankmeldung durch einen Vertrauensarzt prüfen lassen. die ärztliche Schweigepflicht bleibt dabei gewahrt. Es gibt allerdings nur sehr wenige Möglichkeiten, wo ein solcher begründeter Fall vorliegen kann.

Der Arbeitgeber kann verlangen, daß bereits für den 1. Krankheitstag eine Krankmeldung vorgelegt wird.

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Welche Konsequenz hätte das? Du verpflichtet Deine Mitarbeiter einen von Dir ausgesuchten Arzt zu konsultieren. Zahlst Du denn das Taxi dorthin? Zahlst Du die Medikamentenzuzahlungen? Zahlst Du die Anwaltskosten falls der Pfuscht? Wenn Du da an den richtigen kommst geht das nach hinten los. Nein gerade solch ein Passus im Arbeitsvertrag würde den Angestellten veranlassen einen anderen Arzt aufzusuchen, da nur dort das Arztgeheimnis gewährleistet wäre. Im Übrigen gibt es gerichtliche Entscheidungen bis zum BGH was das Arztgeheimnis und eine wirksame Entbindung betrifft.

DH !!! sehr schön argumentiert !! K.

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Kann man Krankmeldebescheinigung von einem von mir ausgesuchten Arzt fordern von Mitarbeiter?

Nein. Aber du kannst "bei gegebener Veranlassung" durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Miarbeiter vielmehr arbeitsfähig ist und lediglich ein Gefälligkeitsattest vorlegte.

Und es soll AG geben, die nach einer erneuten Kurz-AU ohne Symptome oder Versagung eines erbetenen freien Tages auch mal Ermittler einschalten, um verlängerte WE, Umzugshilfe, Renovierung, Schwarzarbeit u v. m. als wirklichen Arbeitsverhinderungsgrund ausschliessen wollen :-)

G imager761

Also so viel Quatsch mit wenig Worten habe ich noch nie gelesen.

Wo sind wir denn, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Arzt vorschreiben darf?

Irgendwie habe ich das Gefühl, Du möchtest eine Diktatur einführen und der Diktator wirst Du sein.

Deinem Nicknamen nach führst Du einen Friseursalon und mir tun Deine Angestellten leid, obwohl ich niemanden davon kenne.

Anscheinend gehst Du nicht sehr nett mit den Mitarbeitern um

und dass macht krank!

Jawoll!! Primus hat gesprochen!

;-)

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Anscheinend gehst Du nicht sehr nett mit den Mitarbeitern um und dass macht krank!

Ruhig, Brauner :-)

So weltfremd wirst du nicht sein um zu erahnen, dass es durchaus auch Mitarbeiter gibt, die sich auf Kosten der KollegInnen gerne mal einen bezahlten "Ruhetag" nach turbolentem WE nehmen, einen privaten Termin keinesfalls in die unbezahlte Freizeit legen oder an einem Samstag lieber mit der Familie etwas unternehmen möchten statt wie eingeteilt arbeiten zu wollen und dafür eine AU vorschieben, oder?

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Du hast auch schon mal deutlich substantiertere und zielführendere Beiträge geschrieben :-(

Und bist nun lange genug dabei, um zu beherzigen: "Wenn Du (...) keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren."

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@imager761

nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.

Huch, gleich zweimal dasselbe in EINEM Thread?

Und das bei klarer Meinungspräsentation:

dass es durchaus auch Mitarbeiter gibt, die sich auf Kosten der KollegInnen

Es gibt durchaus auch Rotlichtsünder. Willst du da gleich allen Leuten das Führen von Fahrzeugen untersagen?

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@EnnoBecker

@imager

Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren

Wirf bitte nicht mit Steinen wenn du im Glashaus sitzt, denn Deine Antwort auf:

http://www.finanzfrage.net/frage/witwenrente-nach-ableben#answer743324

ist so was von falsch, dass ich mich tatsächlich frage, warum Du antwortest, wenn Du keine Ahnung hast.

Aber Du bist wohl hier anwesend, um Deine Kommentare zu verteilen, die niemand braucht. Menschen wie Du tun mir einfach nur leid!

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