Kann man Kosten für Tierbetreuung zu Hause wenn man in Urlaub ist als haushaltsnahe DL abrechnen?
Oder ginge das dann doch zu weit- letztlich kommt der Betreuer für meine Katze ja auch zu mir direkt nach Hause und füttert das Tier, reinigt die Katzentoilette usw- sind das haushaltsnahe Dienstleistungen, wenn ich eine Rechnung dafür habe?
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Wenn Dein Catsitter (als selbständiger Catsitter) Dir eine Rechnung mit Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer stellt und Du diese unbar bezahlst, ist die Leistung des Catsittings als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Im Gegenzug muss natürlich der Catsitter die Einkünfte korrekt versteuern.
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Vergiss es !!!
Das Finanzamt wird die Tierhaltung dir als Liebhaberei auslegen.
Das gibt nun kein Steuergesetz her .
Kommentar von festungfestung 04.05.2011Du irrst offensichtlich, siehe hier:
Vor dem Finanzgericht Münster klagte ein Hundebesitzer in selber Sache. Zuerst wollte das Finanzamt dies nicht anerkennen, es kam dann aber doch zur Einigung! Az. 6 K 3010/10 E- ich habs im Internet gelesen. War selber erstaunt. Das Tier wurde allerdings auch wirklich zu Hause betreut.
Kommentar von LittleArrowLittleArrow 21.05.2011Es war ein Vergleich, also kein Urteil und auch nicht bindend für andere Finanzämter. Es war übrigens eine Tierarztleistung.
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Ist der Betreuer eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe? Wenn nein, kannst du deinen Vorschlag vergessen. Sonst lies dir den fg. Link bitte durch.
Kommentar von CharliCharli 03.05.2011Sorry, der fehlende Link:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/haushaltsnahe_dienstleistungen.htm
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Der MWSt-Ausweis ist nicht für die Anerkennung entscheidend. Auch nicht, ob der Catsitter seine Einkünfte korrekt versteuert; dies kann der Auftraggeber gar nicht kontrollieren.
Aber über Katzenbetreuung liegt m.W. noch keine Rechtsprechung vor.
Die Argumentation beim FG Münster (Az. 6 K 3010/10 E) war übigens, dass Tiere rechtlich als Sachen gelten und deren Pflege/Wartung nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein kann.