Kann man in die Forderungen des Pflichtteils auch Gegenstände aus dem Erbe mit einschließen?
Wenn man als Erbe seinen Pflichtteil fordert, bezieht sich das dann nur auf Geldansprüche oder kann man auch Gegenstände aus dem Nachlass fordern wie Möbel oder Kunst?
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Der eingeforderte Pflichtteil besteht ausschließlich aus Geld.
Ein Anspruch auf die von dir genannten Gegenstände besteht nicht. Das könnte dann höchstens im Verhandlungswege mit den Haupterben geregelt werden.
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Beim Pflichtaneteil des Erbes, kann ausschließlich auf Geld ein Anspruch gestellt werden. damit soll verhindert werden, dass etwas aus dem Nachlass an den Pflichterben geht, was der verstorbene nicht übergeben wollte.
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