Frage von borisb 28.04.2011

Kann man in die Forderungen des Pflichtteils auch Gegenstände aus dem Erbe mit einschließen?

  • Antwort von Mandrake 28.04.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Der eingeforderte Pflichtteil besteht ausschließlich aus Geld.

    Ein Anspruch auf die von dir genannten Gegenstände besteht nicht. Das könnte dann höchstens im Verhandlungswege mit den Haupterben geregelt werden.

  • Antwort von GeoffHarper 28.04.2011

    Beim Pflichtaneteil des Erbes, kann ausschließlich auf Geld ein Anspruch gestellt werden. damit soll verhindert werden, dass etwas aus dem Nachlass an den Pflichterben geht, was der verstorbene nicht übergeben wollte.

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