Kann man eine Steuererklärung vor Erhalt des Steuerbescheides korrigieren?
Ich habe eine Steuererklärung abgegeben und gemerkt, dass ich etwas vergessen habe einzutragen. Kann man das noch korrigieren, wenn man noch keinen Bescheid bekommen hat? Oder muss man warten bis der Bescheid da ist und dann Widerspruch einlegen?
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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Du kannst die Fehler die du bemerkt hast einfach in einem Schreiben nachreichen auch bevor du den Steuerbescheid bekommen hast. Sollte es schon zu spät sein und deine Erklärung wird schon bearbeitet, dann kannst du nachher immer noch offiziellen Einspruch erheben und dich auf dein nachgereichtes Schreiben beziehen.