Kann man eine Rechnung auch noch nach 4 Monaten stellen?

1 Antwort

Du kannst auch nach diesen 4 Monaten noch eine Rechnung stellen. Die Forderung verjährt erst nach 3 Jahren.

Es empfiehlt sich allerdings einen besseren Überblick über die Rechnungen zu behalten, dann vergisst du es auch nicht. Am besten die Rechnung direkt nach Erbringung der Leistung stellen.