Kann man eine Rechnung auch noch nach 4 Monaten stellen?
Hallo :) Ich habe vor ungefähr 4 Monaten für einen Architekten dessen Homepage übersetzt. Wir hatten vorher den Stundenlohn abgesprochen. Weil ich damals ziemlich im Stress war, habe ich aber komplett vergessen, ihm eine Rechnung zu stellen und entsprechend auch nie eine Bezahlung erhalten. Ziemlich dämlich, ich weiß! Aber trotzdem will ich jetzt natürlich wissen, ob ich das nach 4 Monaten noch tun kann, oder ob es für Rechnungen ein "Verfallsdatum" gibt???
1 Antwort
Du kannst auch nach diesen 4 Monaten noch eine Rechnung stellen. Die Forderung verjährt erst nach 3 Jahren.
Es empfiehlt sich allerdings einen besseren Überblick über die Rechnungen zu behalten, dann vergisst du es auch nicht. Am besten die Rechnung direkt nach Erbringung der Leistung stellen.