Kann man eine Lastschrift noch nach 8 Wochen zurückbuchen lassen?
Ich würde gerne eine Lastschrift zurückbuchen lassen die 9 Monate alt ist. Es heißt ja überall man könne nur Lastschriften zurückbuchen die 8 Wochen(vor paar Monaten waren es nur 6 Wochen) alt sind. Ich habe jedoch gelesen dass man das Geld bis zu 13 Monate zurückbuchen kann wenn man die Begründung gibt das keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ich habe allerdings Online eine Einzugsermächtigung erteilt. Wird meine Bank erst mal bei der Empfängerbank anfragen ob eine Einzugsermächtigung vorlag oder wird meine Bank den Betrag nach meiner einwende zurückbuchen lassen?
2 Antworten
Falls eine Abbuchungserlaubnis vorlag, ist die Rückholung nach Ablauf von 9 Monaten nicht mehr möglich.
Falls keine Erlaubnis vorlag, wird zwar häufig kolportiert, dass die 9-Wochenfrist auch hier greift, was nachweislich nicht richtig ist.
Eine gute Ausarbeitung zusammen mit Verhaltensregeln ist hier zu finden:
http://www.kanzlei-richter.com/gewinnspiele/gewinnspielmafia-so-holen-sie-sich-ihr-geld-zurueck.html
Korrektur:
Falls eine Abbuchungserlaubnis vorlag, ist die Rückholung nach Ablauf von 8 Wochen nicht mehr möglich.
Derartige Lastschriften können selbstverständlich vom Kontoinhaber zurückgebucht werden. Die Zeitspanne hierzu beträgt sechs Wochen ab Zugang des Rechnungsabschlusses. Ein Rechnungsabschluss erfolgt bei den meisten Banken quartalsweise, das heißt, sie erteilen den Rechnungsabschluss immer nach einem Vierteljahr. Einige Banken bieten einen monatlichen Rechnungsabschluss an. Dieser Rechnungsabschluss wird deutlich auf den Kontoauszügen vermerkt. Nachdem der Kunde diesen Rechnungsabschluss erhalten hat, kann er innerhalb von sechs Wochen die Rückbuchung einer jeglichen genehmigten Lastschrift verlangen. Die Bank ist hierbei nicht berechtigt, nach den Gründen für diese Rückbuchung zu fragen. Sie muss die Rückbuchung der Lastschrift veranlassen, wenn der Kunde das wünscht. Die Klärung der rechtlichen Fragen der Rückbuchung geschieht dann direkt zwischen dem betroffenen Unternehmen, dessen Lastschrift der Bankkunde hat zurückbuchen lassen, und dem Bankkunden. Die Bank hat keine Einflussnahme auf diese Auseinandersetzung, sie muss lediglich die Rückbuchung ausführen. Nach den Gründen für die Rückbuchung der Lastschrift darf die Bank nicht fragen.