Kann man eine gelöschte (durchgestrichene) Eintragung im Grundbuch ganz entfernen lassen?
Wegen unserer Unachtsamkeit hatte die Bausparkasse den Vermerk "Anordnung zur Zwangsversteigerung" im Grundbuch eintragen lassen. Auf Grund unseres sofortigen Zahlungsausgleichs wurde die Eintragung zwar gelöscht d.h. durchgestrichen, ist aber noch weiterhin lesbar.
Bei Gesprächen mit Banken z.B. zu einer Umschuldung erweist sich diese noch lesbare Eintragung als k.o.-Kriterium, nichts geht mehr. In letzter Konsequenz könnte diese Eintragung bewirken, daß ich vom Selbständigen in Hartz 4 stürze.
Wie ist es möglich zu erreichen, daß diese Eintragung gänzlich aus dem Grundbuchblatt herausgenommen wird?
2 Antworten
schieguolat: Das Grundbuchrecht kennt nur zwei gleichwertige Arten von Löschung: die allgemeine Form der Eintragung eines Löschungsvermerks unter gleichzeitiger Rötung der gelöschten Eintragung und der Löschug durch Nichtübertragung des Rechts auf ein neues Grundbuchblatt.
So einfach geht das m. E. nicht. Schon wegen der befürchteten weitgehenden Konsequenzen rate ich, dem Vorschlag von gandal folgend, mit dem Rechtspfleger des Grundbuchamts zu sprechen. Ein akt. Kommentar zur Grundbuchordnung liegt mir nicht vor.
Was hindert dich dort einfach mal anzurufen und zu fragen ?!?
Ich benötige wohl die 2.Variante: Kann ich die Löschung durch Nichtübertragung des Rechts auf ein neues Grundbuchblatt einfach nur beantragen oder muß das begründet werden?