Kann man eine gelöschte (durchgestrichene) Eintragung im Grundbuch ganz entfernen lassen?

2 Antworten

schieguolat: Das Grundbuchrecht kennt nur zwei gleichwertige Arten von Löschung: die allgemeine Form der Eintragung eines Löschungsvermerks unter gleichzeitiger Rötung der gelöschten Eintragung und der Löschug durch Nichtübertragung des Rechts auf ein neues Grundbuchblatt.

Ich benötige wohl die 2.Variante: Kann ich die Löschung durch Nichtübertragung des Rechts auf ein neues Grundbuchblatt einfach nur beantragen oder muß das begründet werden?

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@schiegulat

So einfach geht das m. E. nicht. Schon wegen der befürchteten weitgehenden Konsequenzen rate ich, dem Vorschlag von gandal folgend, mit dem Rechtspfleger des Grundbuchamts zu sprechen. Ein akt. Kommentar zur Grundbuchordnung liegt mir nicht vor.

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Was hindert dich dort einfach mal anzurufen und zu fragen ?!?