Kann man eine erwartete Gewinnbeteiligung aufs Elterngeld anrechnen lassen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

meines wissens nein!

Beim Elterngeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert.

Hier können sich werdende Mütter und Väter ihren persönlichen Anspruch auf staatliche Hilfe in Form von Elterngeld berechnen. Neben der Möglichkeit zur

http://www.elterngeldrechner.de/

Wenn es eine regelmäßige Zahlung ist, die Lohncharakter hat, dann ja.

Weclh Vereinbarung gibt es zu dieser Gewinnbeteiligung?

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, oder ist es eine rein freiwilig Leistung, die von Jahr zu Jahr auch gestrichen werden könnte.