Kann man eine Anschlussfinanzierung mit einem Bürgen abschliessen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man müßte sich anhand aller konkreten Zahlen und in Kenntnis der bisherigen Vertragsabwicklung (insbesondere Pünktlichkeit der Zahlung) ein Gesamtbild von der Sache machen können.

Eine Anschlußfinanzierung wird bei der beabsichtigten Konstellation ohnehin nur bei der Bank möglich sein, über die auch bisher die Finanzierung erfolgt ist. Das engt den Verhandlungsspielraum natürlich enorm ein. Eine weitere schlechte Nachricht für Dich dürfte sein, daß die Kreditzinsen wieder im Ansteigen begriffen sind. Die Konditionen werden daher schlechter sein als noch vor einigen Monaten.

Große Bedeutung dürfte hier haben, in welchem Umfange die Immobilie kreditbelastet ist. Je höher die Belastung, desto schwieriger wird es. Ob da die Gestellung eines Bürgen ausreicht, der Bank ein größeres Sicherheitsgefühl zu geben, möchte ich bezweifeln. Eine Bürgschaftsurkunde ist nur ein Stück Papier. Ob der Bürge im Falle des Falles erfolgreich in Anspruch genommen werden kann, stellt sich erst später heraus, mitunter erst nach Jahren. Auf so etwas wird sich eine Bank nicht einlassen wollen. Wenn der Bürge aber über Bankguthaben verfügt und diese zu verpfänden bereit ist, sie es anders aus.

Hallo Privatier59!

Du hast mir ja 2012 schon mal so hilfreich geantwortet.

Ja, dass die Zinsen im Steigen sind, habe ich schon verfolgt, aber jetzt ist halt erst 1 Jahr vor der Anschlussfinanzierung und ohne Zuschläge nicht teurer, wie z.B. Ende letzten Jahres.

Die Immobilie ist zu 50 % von dem damaligen Kaufpreis belastet, wobei der Wert innerhalb der letzten 10 Jahre enorm gestiegen ist. Eine ähnliche Wohnung in der gleichen Größe 500 m weiter, aber natürlich Neubau, kostet fast das doppelte wie unsere damals.

0

Eine berechtigte Frage, denn bei einer Anschlussfinanzierung wird erneut die Bonität der Schuldner und etwaigen Bürgen geprüft, insb. wenn ein neuer Kreditgeber ins Spiel kommen sollte.

Der Leser hier möge sich zur Beurteilung mal die vergangenen Fragen und Kommentare von kammerl ansehen, um das Bild zu vervollständigen. Es tut mir persönlich leid, dass nach der langen Zeit sich Eure Problemlage nicht entspannt hat. 

Während Deine erste Frage bejaht werden kann, muss der zweite Teil der letzten Frage verneint werden. Sage ich mal so zur Vorsicht.

Es ist doch klar, dass die Bank eine etwaige Bürgschaft zum Ausbildungsende des Sohnes nicht automatisch freigeben wird (da ist Deine derart formulierte Erwartung nun wirklich sehr wirklichkeitsfremd). Euer Sohn muss zunächst eine eigene, für die Bank akzeptable Bonität erwerben, nachdem er die Ausbildung beendet hat. Dazu gehört für ihn ein unbefristeter Arbeitsvertrag, bei dem schon die Probezeit vorüber ist. Wir sprechen hier ja nicht über einen Handyvertrag! Es ist also sehr ungewiss bzw. nicht konkret absehbar, wann der Bürge enthaftet wird und Euer Sohn als gemeinsamer Schuldner mit Dir die ausreichende Kreditwürdigkeit gewinnt.

Offen bleibt übrigens auch, ob Dein Mann nach der Schenkung seines Wohnungsanteils an Euren Sohn überhaupt aus den gesamtschuldnerischen Darlehnsverpflichtungen von der Bank entlassen wird. Da würde ich mir derzeit noch keine Hoffnung machen. Aber vielleicht kann ja der Bürge durch seine Bonität für diese Enthaftung sorgen?

Der Bürge sollte unbedingt als Gegenleistung ein nachrangiges Grundpfandrecht eingeräumt bekommen, damit er nicht allein von Eurem weiteren, gut versprochenen Handeln abhängig wird. 

Die Konditionen für die Anschlussfinanzierung sollten - Bonität auch des Bürgen vorausgesetzt - nunmehr erheblich besser als die der laufenden Finanzierung sein. Das solltet Ihr nutzen, um bei gleicher Kreditrate wie heute, die Finanzierung schnellst möglich zu tilgen, also durch eine höhere Tilgungsrate als derzeit.

Hallo Kammerl,

ich kann mich Little Arrow nur anschließen. Es bleibt abzuwarten, ob Dein Mann überhaupt aus dem Darlehensvertrag entlassen wird.

Und den vorgeschlagenen Bürgen wird eine Bank in der Regel nur akzeptieren, wenn er mit im Darlehensvertrag steht.

Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück, dass alles gut über die Bühne geht.

Viele Grüße

Annette, Interhyp AG

0
@Interhyp

@Annette, wie soll ein Bürge im Darlehnsvertrag stehen?

Ein Bürge gibt schriftlich außerhalb des Vertrages (allerdings mit textlichem Bezug zu ihm) seine Bürgschaftserklärung ab.

0