Kann man die Grundsteuer auf den Mieter umlegen, wenn ein eingetragenes Wohnrecht besteht ?
Es besteht ein eingetragenes Wohnrecht. Die Kosten für Strom, Wasser, Abwasser und Müll sind darin nicht enthalten, müssen an mich gezahlt werden. Wie ist es mit der Grundsteuer? Es besteht ein freies Umgangs- und Nutzungsrecht in Haus, Hof und Garten.
1 Antwort
Der Mieter trägt bei einem Mietverhältnis auch die Grundsteuer gemäß Betriebskostenverordnung. Mieter ist aber nicht gleich Wohnungsberechtigter. Besteht ein dinglich gesichertes Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB trägt der Berechtigte nur die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, nicht aber Grundsteuer, Versicherung etc. Es sei denn in der Bewilligung/im zugrunde liegenden Vertrag ist etwas Gegenteiliges vereinbart.