Kann man die Ablösekosten für Möbel im Nachhinein kürzen?
Bekannte haben eine neue Wohnung bekommen, dafür waren sie bereit, eine vom Vermieter eingebaute Küche gegen Zahlung einer Ablösesumme zu übernehmen. Jetzt stellte sich aber heraus, dass die Küche total überteuert war. Können sie den Kaufpreis im Nachhinein noch kürzen?
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Der Ablösepreis darf den wahren Wert der übernommenen Gegenstände um höchstens 50% übersteigen. Hat an mehr bezahlt, kann man den Kaufpreis im Nachhinein noch reduzieren. Den wahren Wert kann sicherlich ein Schreiner ermitteln. Hierüber gibt es ein Urteil des BGH.
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Kommt drauf an.
Wurde die Ablöse mit falschen Argumenten/Angaben erreicht, oder nciht?
Wenn ich sage die Gaggenau küche muss für 10.000,- übernommen werden udn es stellt sich raus, sie ist von der Möbelrampe, wäre es eine Täuschung und es darf gekürzt werden.
Wenn zur Qualität der Küche nciht gesagt ist udn sich der neue Mieter die Küche angesehen hat, also keine Marken usw. angegeben wurden, sehe ich keine Chancen.
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