Kann man den Freibetrag ins nächste Jahr übernehmen?

2 Antworten

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Der Freistellungsauftrag ist an steuerliche Veranlagungszeiträume gebunden. Und diese sind nun mal Kalenderjahre...

Du kannst allerdings durch eine konkrete Planung von Kapitalerträgen dafür sorgen, daß steueroptimiert der Freistellungsauftrag ausgeschöpft wird. Hast Du beispielsweise eine Position im Portfolio, die ohne hohe Transaktionskosten zu verkaufen und wieder zu kaufen ist, kann man durch Verkauf und Kauf die Gewinne oder Verluste realisieren und damit die steuerliche Verrechnung erzwingen. Die neu angeschafften Stücke sind dann mit ihrem neuen Einstandskurs zu veranschlagen.

Geht nicht. Ist ans Kalenderjahr gebunden