Kann man das Haus auf die eltern überschreiben vor insolvenz antrag?

3 Antworten

Das geht leider nicht. Es Ihnen zu schenken wäre Betrug (an euren Gläubigern). Also einfach vergessen.

Eure 2/3 des Hauses an die Eltern des Freundes verkaufen und mit dem Erlös die Schulden bezahlen, wäre naheliegend. Weil sie sonst eh für diese Restschuld bürgen, müsste man denen das eigentlich verkaufen können.

Wenn der Erlös (nach Schulden) nicht für eure Schulden reicht, müsst ihr halt dann insolvent werden.

Ist der Kaufpreis unrealistisch nieder, gilt wieder der erste Absatz.

Hab mich glaub ich schlecht ausgedrückt.  Also das Haus soll ja auf jeden fall bezahlt werden.  Nur nicht mehr über den namen meines freundes. Also haus an eltern verkaufen, die nehmen dann entsprechenden kredit auf den wir dann an sie abzahlen

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@Unknownuser16

Du hast dich schon richtig ausgedrückt. Andere Schulden können dafür sorgen, dass ihr das Haus verliert!

Wenn Ihr das Haus an die Eltern verkauft und die in eure Finanzierung einsteigen oder eine andere bekommen, um das Haus zu kaufen, ist es deren Haus, das sie an euch vermieten. Aus der Miete können sie dann die Annuität bezahlen.

Fraglich ist, ob die Bank mitspielt. Das wird sie nur, wenn sich die Eltern das Haus leisten können und jung genug sind.

Versetze dich in die Lage deiner Gläubiger, wenn der Kaufpreis zu niedrig ist, also unter dem Verkehrswert liegt. Ich würde mich dann um mein Geld betrogen fühlen.

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Überscheiben geht nur wenn keine Lasten drauf sind. Also da noch ein Kredit drauf ist, müssen die Eltern den übernehmen und die Bank muss zustimmen. Die lassen sich freilich die Zustimmung bezahlen. Da sie eh bürgen, ist das das naheliegenste. Sie müssen eh für die Schulden an dem Haus aufkommen als Bürgen.

Also würde das evtl möglich sein, dass der Kredit und das Haus auf die Eltern geht? Da kann die Bank uns sicherlich auch weitere Auskünfte erteilen, oder? Die wollen ja auch ihr geld

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@Unknownuser16

Also wenn wir den eltern das haus zum preis des offenen kredites verkaufen, müsste das doch klappen oder ? Aber als Teil Besitzer muss das doch eigentlich leicht möglich sein?

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@Unknownuser16

Das sollte zuerst mit den Eltern besprochen werden und dann durch die Eltern und Euch gemeinsam an die Bank herangetragen werden. Dann könnte das Haus in der Familie bleiben, wenn die Eltern bereit sind den Kredit zu tilgen. Zu welchen Konditionen wird die Bank entscheiden.

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Beurteilung und gfl. Empfehlung sind nur möglich, wenn du ausreichende Infofs gibst, so z.B.:

1. Wie hoch ist der Schuldenberg in Euro ohne Grundstückslasten?

2. Wie hoch ist die (Rest-) Forderung in Euro des Grundpfandrechtsgläubigers? Reicht der Objektwert aus, um den Eltern eine weitere Beleihung zur Kaufpreisfinanzierung zu ermöglichen?

3. Reicht der Preis - der sich am derzeitigen Marktwert zu orientierten hat  - aus dem Verkauf an die Eltern des im Eigentum deines Freundes stehenden Miteigentumsanteils  aus, um die Forderungen zu 1) zu begleichen?

Die Veräusserung kann der Grundpfandrechtsgläubiger nicht verhindern. Er kann allerdings die Entlassung deines Freundes aus der persönlichen Schuldhaft verweigern. Die Eltern haften (nicht bürgen) ohnehin gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen.

Über die Srafbarkeit einer Gläubiger-Benachteiligung bist du bereits informiert.