Kann man bezahltes Kirchgeld als Rentner bei der Steuererklärung angeben?
Oder funktioniert das nur bei Kirchensteuer und das Kirchgeld wird nicht anerkannt?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
meines wissens nach Ja!
Die Verwaltung des Kirchgeldes ist in der Regel den Finanzämtern übertragen worden. Das besondere Kirchgeld wird nur im Fall der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer ( §§ 26 , 26b EStG ) erhoben, sofern ein Ehegatte der Kirche und der andere Ehegatte keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Es wird nicht erhoben, wenn die Ehegatten getrennt (nach § 26a EStG ) oder besonders (nach § 26c EStG ) zur
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/besonderes-kirchgeld.html