Kann man bei Hartz IV,Mini-Job und laufendem Insolvenzverfahren das Konto bzw. den Lohn pfänden ?

gefragt von riverlady am 08.02.2010 um 22:17 Uhr

Mir wurde ein Pfändungs und Überweisungsbeschluß zugestellt. Meine Familie ( Mann,1 Kind ) und ich leben von Hartz IV .Mein Mann ist zur Zeit Aktivjobber, ich habe einen Minijob ( Keine 4oo€ , etwas weniger), unser Sohn geht noch zur Schule. Wir sind im zweiten Jahr einer Privatinsolvenz. Jetzt hat sich ein Telefon und Internetanbieter(Free-net ) nach über einem Jahr des Anbieterwechsels gemeldet und will Geld haben,weil der jetzige Anbieter angeblich nicht gekündigt hat. Kann man bei diesem niedrigen Einkommen überhaupt das Konto pfänden.? Miete, Versicherung und Strom wurden noch nicht abgebucht,ich kann da jetzt auch nichts machen. Ich komme da nicht mehr ran.

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Bernd2009
beantwortet von Bernd2009 am 8. Februar 2010 22:41
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...der Gläubiger kann mit einem Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil) u.a. auch eine Kontenpfändung veranlassen. Wenn diese bei der Bank eingeht, muss die Bank entsprechend handeln. Als Schuldner kann man dann nur zum Amtsgericht gehen und einen Beschluss erwirken, wonach der pfändungsfreie Betrag auf dem Konto belassen werden muss und davon nichts gepfändet werden darf. Dieser Beschluss muss der Bank übergeben werden. Dann ist der Zugriff aus Konto im Rahmen des pfändungsfreien Betrages wieder möglich.....

Kommentar von riverlady am 9. Februar 2010 20:57

Supi,bin heute zum Amtsgericht und habe Pfändungsschutz beantragt. Deine Antwort hat mir sehr geholfen.Danke! riverlady



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