Kann man bei der Schenkung eines Hauses eine Klausel einarbeiten, dass die Schenkung in einem bestimmten Fall hinfällig wird?
Hallo,
ich habe eine Frage. Wenn ein Haus verschenkt werden soll und der Schenker gerät irgendwann finanziell in Not (bsp. er wird ein Pflegefall und kann die Kosten nicht mehr stemmen): Wäre es mit Hilfe einer Klausel möglich, dass der Beschenkte dann das Haus zurückerhalten kann?
Ich habe gehört, dass eine Schenkung mit lebenslangem Wohnrecht für den Schenker rückgängig gemacht werden kann, wenn der Beschenkte bsp. das Haus verkaufen wollen würde.
Vielen Dank für die Hilfe!
2 Antworten
Für den von Dir beschriebenen Fall (Verarmung) hat das Gesetz bereits Vorsorge getroffen (§528 BGB).
Da der Beschenkte aber das Haus verkaufen könnte und den Erlös verjubeln, müsste hier z.B. ein Verkaufsverbot o.Ä. eingearbeitet werden.
In einem notariellen Schenkungsvertrag (solcher ist in diesem Fall nötig) können diverse Auflagen gemacht werden, da sind der Fantasie nur insofern Grenzen gesetzt, dass die Auflagen objektiv nachvollziehbar sein müssen und nicht sittenwidrig sein dürfen.
Schau mal unter dem nachfolgenden Link, da werden verschiedene Klauseln beschrieben: http://www.schenkung-erbrecht.de/schenkungsvertrag-klauseln.html
Grundsätzlich ist also die von dir gewünschte Klausel möglich, sofern der Fall nur klar genug abgegrenzt und sein Bestimmungseintritt ermittelt werden kann.