Kann man bei bestehendem Mietverhältnis auch Energieausweis verlangen?

3 Antworten

Man kann ihn zwar als Bestandsmieter verlangen, aber der Vermieter muss ihn ihm nicht aushändigen. Der Energieausweis ist gemäß § 16 Abs. 2 ENEV bei Verkauf, (Neu)Vermietung, Verpachtung und Leasing vorzulegen.

Der Vermieter stellt auch keinen Ausweis aus (er würde sonst eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 ENEV begehen). Da der Energieausweis für das Gebäude und nicht für die Wohnung ausgestellt wird, wäre für Dich evtl. eine im Haus kürzlich neu eingezogene Mietpartei die beste Informationsquelle. Mit Glück könntest Du die Angabe auch in einer Immobilienanzeige für eine bei Euch frei gewordenen Wohnung finden.

Siehe ENEV: http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/BJNR151900007.html

Er musste auf Verlangen vor deinem Mietvertragsschluss und nunmehr unverlangt sogar schon bei der Mietersuche die Energieeffizienz nachweisen, rückwirkend kannst du dies nicht beanspruchen.

Und es macht auch wenig Sinn: Da die Energiebilanz des Hauses beschrieben wird, kann dein Heizaufwand in einer Erdgeschoß- oder gar Dachgeschoßwohnung höher ausfallen :-O

G imager761

Anspruch besteht nur bei Neuvermietung.