Kann man auf einen VL-Bausparvertrag auch länger als 6 Jahre die VL einzahlen?

1 Antwort

Man kann auf den VL-Bausparvertrag nach Ablauf der Sperrfrist normal weiter einzahlen, aber nicht VL-Leistungen darauf buchen lassen. Das Problem ist die dann ja nur teilweise geltende Sperrfrist. Daher schließt man idealerweise einen neuen Vertrag nach den ersten 6 Jahren ab. Das muss dann ja auch kein Bausparvertrag mehr sein, sondern kann ein Banksparplan werden, damit man ohne große Zusatzkosten das Kapital ansparen kann.