Kann man auf die Auflassungsvormerkung verzichten, wenn ich Immobilie von Freunden erwerbe?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na ja: Willst Du in bar bezahlen oder nimmst Du Kredit auf? Keine Bank wird Dir Geld auszahlen wenn nicht sicher ist, dass Du auch Eigentum am erstandenen Grundstück erwerben wirst. Das ist der entscheidende Punkt und deshalb dürfte auch für Dich kein Weg an der Auflassungsvormerkung vorbei führen.

findus:

Wäre der Kaufpreis bekannt, hätte ich dir die Kostenersparnis genannt. Die Schutzwirkung einer Auflassungsvomerkung – genau genommen handelt es sich um eine Vormerkung zur Sicherung deines Anspruchs als Käufer auf die Eigentumsumschreibung, die wegen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts mitunter erst nach etlichen Wochen ab Kaufvertragsdatum durchgeführt werden kann – gegen eine relativ geringe Kostenersparnis aufzugeben, halte ich für gefährlich..

Die Vormerkung schützt vor anderweitigen Verfügungen (§ 883 Abs. 2 S. 2 BGB), sie schützt gegen zwischenzeitlich Eröffnung des Insolvenzverfahrens ( § 106 InsO), sie schützt gegen Haftungsbeschränkung der Erben (§ 884 BGB), sie wahrt den Rang des einzutragenden Rechts.

Empfehlung: Nicht verzichten und der Belehrung des Notars folgen.