Kann man auf Bauträger Bereitstellungszinsen umlegen, wenn er nicht rechtzeitig fertig wird?

2 Antworten

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bereitstellungszinsen wohl eher nicht. aber du kannst ihm geld für die verzögerungen abziehen.

das sollte man vertraglich festhalten.

am besten einen klare harte und faire linie fahren und sich nicht belabern lassen warum dies oder das nicht geklappt hat.

versuche einen FIXTERMIN mit dem bauträger zu vereinbaren mit eventuellen strafzahlungen bei nicht erreichen des termins bzw. überschreitens.

Es wird üblicherweise nach Baufortschritt bezahlt, Verzögerungen bedeuten, es gibt später Geld.

Konventionalstrafen sind in den Verträgen bei Großobjekten üblich, ganze Rechtsabteilungen beschäftigen sich damit. Für private Bauherren ist das eine Nummer zur groß, da fehlt schon das notwendige juristische Fundament. Klar, man kann das einen Fachanwalt machen lassen, aber kleine Bauträger werden unter solchen Bedingugngen keinen Auftrag annehmen.

Irgendetwas von der Rechnung so einfach abziehen wäre vertragswidrig, und würde die sofortige Kündigung durch den Vertragspartner provozieren. Das bedeutet in der Summe eine enorme Verteuerung, also solche gedanken sollte man nicht haben.