Frage von arwen1968 01.02.2012

Kann man auch in der Selbständigkeit bis zu 400 Euro monatlich dazuverdienen?

  • Antwort von Rat2010 01.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Sonderregelung für Minijobs - die vom Arbeitgeber "veragbagt" werden hat mit einer Selbständigkeit nichts zu tun.

    Deine Selbständigkeit führt also auch dann zu steuerpflichtigen - und über die Einkommensteuer zu erklärenden - Einkünften, wenn du nur 100 € im Monat verdienst oder (erst mal) Verluste machst.

  • Antwort von jowaku 02.02.2012

    Wenn man sich zusätzlich zu einem 400€-Job irgendwo anstellen lässt, und der dortige AGeber die pauschale Steuer zahlt, ist das steuerfrei.

    Bei einer selbstständigen Tätigkeit wird der Gewinn (=Einnahmen-Ausgaben) ermittelt und kommt in die Steuererklärung.

  • Antwort von Kevin1905 01.02.2012

    Nein.

    Die Gewinne oder Verluste aus dem Gewerbebetrieb/der Selbständigkeit werden dem Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit hinzugerechnet und bilden "die Summe der Einkünfte". Man kann hier noch die Sonderausgaben (Vorsorgebeiträge etc.) abziehen und landet dann bei dem "zu versteuerndem Einkommen."

    Das zvE ist maßgeblich für die Höhe der Steuerlast und liegt es bei Ledigen unter 8.004,- € so fällt keine Einkommensteuer an.

    Beispiel:

    • Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit 35.000,- €
    • Einkommen aus Gewerbebetrieb 4.800,- €

    • Summe der Einkünfte 39.800,- €

    Kommt man nun durch Abzüge der Sonderausgaben meinetwegen auf 30.000,- € zvE so würde darauf die Einkommensteuer angerechnet. Über die Lohnsteuer zu viel einbehaltenes Geld würde ausgezahlt werden, deckt der Abzug die Steuerlast nicht insgesamt, so musst du nachzahlen.

    Beachte bitte: Eine selbständige Tätigkeit verpflichtet zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Umsatzsteuer musst du keine abführen, wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest (bis maximal 17.500,- € Umsatz im Jahr möglich).

  • Antwort von Livetec 01.02.2012

    Nein! Gilt nur für Arbeitnehmer.

  • Antwort von Roserl 01.02.2012

    Auch Selbständige können nebenbei einen 400-Euro-Job annehmen. Dein Arbeitgeber versteuert pauschal alles.

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