Frage von trudchen 27.01.2009

Kann man an seinen Pfleger vererben?

  • Antwort von ReinerB 29.01.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wie wfwbinder richtig feststellt, geht das freilich, seinen Pfleger als Alleinerben einzusetzen. Der Sohnemann kann, muss aber nicht, wenn er nicht will, nur den von wfwbinder richtig berechneten Pflichtteil von dem Pfleger verlangen.

  • Antwort von wfwbinder 27.01.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn die alte Dame ein Testament macht: "Herr XYZ der mich lange Zeit gepflegt hat, soll mein Universalerbe sein." dann bekommt er die Hälfte des Erbes, weil der gesetzliche Erbe der Sohn ist (100 % Erbe) und als Pflichtteil Anspruch auf 50 % des gesetzlichen Erbes hat.

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