Kann ich Verbraucherinsolvenz auch selbst machen??

2 Antworten

Hallo, habe das dür mich und als gerichtlicher ehemaliger Betreuer für einige andere gemacht und erledigt, die dieses ja durch die Wohlbehaltensphase fertig werden. Gehe zu einer kirchlichen Einrichtung, der Diakonie oder Arbeitewohlfahrt, dort findest du kostenfreie Schuldenberater. Man macht ein Erstgesprcä, schreibt einen Vergleich an dem, dem man Geld schuldet und bietet eine Summe an, die man bereit wäre zu zahlen. Erst wenn dieser Vergleich scheitert kannst du den Insolvenzantrag ausfüllen und der Sachbearbeiter wird diesen an das Gericht deiner Stadt leiten. Du brauchst keinen Anwalt, alles macht der Schuldenberater mit dir und immer wenn du Fragen hast ab zu ihm. Sollten doch mal Schwierigkeiten auftreten so kannst du dich auch an den Rechtspfleger des Gerichtes wenden und auch den Schuldenberater wechseln. Vorsicht vor Anwälten die Insolvenzen machen, kenne ein Fall da mussten nachhher 16.000€ für bezahlt werden, weil der Schuldner unerhofft zu Geld kam. Auch vorsicht wenn du in die Inso gehst und nachher zu Geld kommst und früher als die 6 Jahre der Wohlbehaltenphase deine Schulden ausgleichen könntest, dann wird dein Treuhänder teuer den das Gericht bestellt hat, weil er dann mit dir abrechnet nach Gebührenliste. Besser versuche dich erst mit dem Gläubiger aussergerichtlich in einen Vergleich zu einigen wenn du etwas an finanzen zum anbieten hast, erst dann den letzten Ausweg der Inso wählen. Lg Acki

Die Vorarbeiten muss man eigentlich selbst machen (ausser man hat das Geld fpür den Anwalt, aber dann könnte man ja auch schon einiges Bezahlen).

Das Vorverfahren, also alle Schulden zusammen stellen, einen Zahlungsvorschlag machen usw. dafür braucht man keine speziellen Kenntnisse.

Bestimmt gibt es für die Schreiben an die Gläubiger Muster im Internet.

Aber man braucht trotzdem eine Schuldnerberatung (oder wenn man zahlen kann einen Anwalt), weil dieses Vorverfahren von einer "sachkundigen Stelle" bestätigt werden muss.

Diese Bestätigung, dass man einen privaten Einigungsversuch gemacht hat, braucht man bei der Einreichung des Antrags auf das gerichtliche Insolvenzverfahren. Das will der Richter sehen.