Kann ich Steuersoftware als Werbungskosten absetzen?
Da man ja Steuerliteratur bis zu 100 Euro als Werbungskosten absetzen kann, frage ich mich ob das selbe dann auch für Software gilt, die man zur Bearbeitung der Steuererklärung verwendet?
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Ja, genau wie die Literatur kann man Steuersoftware bis zu einem Betrag von 100 Euro voll als Werbungskosten absetzen. Als Alternative erkennt das Finanzamt auch 50 Prozent der Gesamtausgaben an, wenn diese höher sind.
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Antwort von stefano 30.01.20092 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ja, das Finanzamt akzeptiert das
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