Kann ich Sollzinsen mit Habenzinsen verrechnen in der Steuererklärung?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, wenn Du als Privatmann Deine Zinseinkünfte erklärst.

@harryboys: An Dir scheint die Einführung der Abgeltungsteuer fast spurlos vorübergegangen zu sein. Dabei wurden nämlich die Werbungskosten auf Zinseinkünfte durch einen Sparerpauschbetrag begrenzt und abgegolten. Für Deine negativen Werbungskosten aus dem IKB-Kredit ist da kein Platz mehr.

Es bleibt bei der Belastung der Zinseinkünfte von 4,5 % p.a. mit Abgeltungsteuer, Soli und evtl. KiSt, also max. rund 29 %. Du verlierst per Saldo ca. 0,2 % p.a.

Und wenn Du nochmal richtig nachfragst, dann will die IKB sicherlich eine Grundschuld (Kosten!)eintragen lassen und eine mind. 1 %ie Tilgung. Diese Tilgung kannst Du sicherlich nicht aus der endfälligen Spareinlage finanzieren.

Siehe § 20 Abs. 9 EStG: http://dejure.org/gesetze/EStG/20.html

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@LittleArrow

Vielen Dank für deine Antwort. Das mögliche Darlehen ist von einer anderen Bank, bei der noch die Grundschuld eingetragen ist von dem damaligen Kredit. Tilgung wäre bei einem endfälligen Darlehen auch nicht nötig.

Schade das es nicht klappt.

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"Für Deine negativen Werbungskosten aus dem IKB-Kredit ist da kein Platz mehr."
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Du unterstellst hier, dass er das Darlehen aufnimmt, um es für eine Geldanlage zu verwenden.
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Richtig wäre aber, bereits vorhandenes Geld anzulegen und das Darlehen aufzunehmen, um damit ein Mietshaus anzuschaffen.

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@EnnoBecker

Das Sternchen und dies bestärkt mich in meiner Antwort "Habe ein Haus, auf welches ich zurzeit eine Finanzierung bekommen könnte zu 10 Jahren mit ca. 3,5%.", wobei das Haus lediglich als Sicherheit dient.

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@LittleArrow

Ja, das sehe ich dank dir ja inzwischen auch so. Beim ersten Lesen hatte ich unzulässigerweise interpretiert, dass das Darlehen für das Haus eingesetzt werden sollte.
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Jetzt nach dem Aufwachen merke ich, dass das Blödsinn ist. Warum sollte er ein Darlehen aufnehmen und für das Haus verwenden und andererseits die Summe anlegen? Ergibt ja keinen Sinn.
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Also das Sternchen hat er dir zu Recht angeklebt.

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