kann ich ohne Wissen der Eltern ein Sparkonto auf den Namen meines Enkels anlegen?

3 Antworten

Natürlich geht das. Du kannst Konten auf die Personen anlegen, für die Du das möchtest. Du musst allerdings beachten, dass Du über Konten, die nicht auf Deinen Namen lauten, auch nicht verfügen kannst. Du darfst also einzahlen, aber nicht abheben. Einfacher und besser ist es, das Konto auf Deinen Namen anzulegen und es Deinem Enkelkind zu einem von Dir festgelegten Zeitpunkt zu übertragen.

Das geht. Ich finde das so eine süße Idee. Die Elter würden sich sicher sehr freuen!

Aufgrund der Legitimations- und identifizierungspflicht geht das nicht, einschlägig hier die steuerliche Abgabenordnung und das Geldwäschegesetz.

Ein neugeborenes Kind ist natürlich nicht voll geschäftsfähig, da nützt auch der Kommentar zu Bankerchris posting nichts, unter 7 Jahre alt = grschäftsunfähig, nur die Eltern können als gesetzliche Vertreter Verträge eingehen.