Kann ich mit deutschem Gewerbeschein in Ungarn ein Geschäft gründen?

3 Antworten

Ein deutscher kann in Ungarn inerhalb der EU-Vorschriften ein Unternehmen, oder eine Niederlassung gründen. Aber er muss die örtlichen Vorschriften befolgen, also ggf. dort das Gewerbe anmelden.

Aber warum steht das unter "Steuerrecht"?

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Was ist ein deutscher Gewerbeschein? Wenn eine deutsche Gewerbeanmeldung gemeint ist, dann nein. Wenn ein Reisegewerbeschein gemeint ist dann auch nein. Wenn ein Internationaler Reisegewerbeschein gemeint ist, dann kann man tätig werden. Allerdings kann kein "stehendes Gewerbe" gegründet werden. z. B. Als Handwerker im Reisegewerbe oder als Subunternehmer kann man tätig werden, muss aber örtliche Vorschriften beachten.

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