Gibt es Umstände unter denen man von GEZ-Gebühren befreit werden kann, wenn man zum Beispiel ein sehr geringes Einkommen hat? Welche Begründungen sind zulässig?
Es gibt die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung für Hartz 4 Empfänger oder Geringverdiener. Auch als Schwerbehinderter hat man die Möglichkeit befreit zu werden. Allerdings muß man hierfür erst einen Antrag stellen und es kann eine Weile dauern, bis alle Angaben geprüft sind.

Schau auf der Seite der GEZ nach.
Dort sind alle Befreiungsmöglichkeiten aufgelistet: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Ein einfacher, aber erfolgreicher Tip, der mir viele weitere Fragen beantwortet hat. Leider bin ich nicht von alleine darauf gekommen, direkt bei der GEZ nachzuschauen. Danke für die Recherche. upeka
Wenn man staatl. Unterstützung bezieht, z.B. auch Wohngeld, dann kann man eine Befreiung der Rundfunkgebühren beantragen.
Was kann man tun, wenn der Antrag auf Gebührenbefreiung wegen einem geringen einkommen (Alg II-Ähnlich) abgelehnt wurde? Wo kann ich hilfe finden?
Mfg Lucia Safa

HartzIV-Empfänger und Empfänger von Sozialhilfe und noch andere Personen wie Schwerbehinderte können sich von der GEZ befreien lassen, Anträge gibt es bei der Gemeinde oder der Stadtverwaltung. Man muß dem Antrag einen beglaubigten Sozialhilfebescheid oder HartzIV-Bescheid mitschicken.